Auch wenn die bezirkliche Vewaltung nun den Mietern rechtliche Beratung bei Modernisierungsmaßnahmen zu Verfügung stellt zeigt sich, dass ein rechtzeitiger Erlass eines Aufstellungsbeschlusses die seit 2014 erfolgten Umwandlungen in Wohnungseigentum und Modernisierungen viel frühzeitiger hätte einschränken können. Einen ausführlichen Text dazu von Zosch ist hier zu finden