Preisfrage: Wie viele Wohnungen wurden in den letzten 8 Jahren zu einer bezahlbaren Miete in Alt-Treptow geschaffen?

Die Frage beantwortet Ihnen das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Es sind insgesamt 62 Stück! Toll. Also pro Jahr fast 8 Wohnungen.

Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum Leerstand in der Krüllstrasse 12

Der Leerstand in der Krüllstr.12 wird nach Aussage des Bürgermeisters von Treptow – Köpenick, Herrn Igel , mindestens bis 2022 andauern.

Bereits 2016 hatte das Bauamt des Bezirkes den Eigentümer des Hauses, Herrn Padovicz, aufgefordert,einen Antrag auf Sanierung des Hauses zu stellen. Padovicz reagierte auf das Anschreiben des Bezirkes nicht.

2017 – nach mehreren Beschwerden von BewohnerInnen des Kungerkiezes über den andauernden Leerstand in der Krüllstr. 12 wurde das Problem auch der Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow – Köpenick bekannt.

Doch die Wohnungsaufsicht handelte nicht.

Padovicz hatte mittlerweile eine überzogene Modernisierungs-ankündigung an die letzten verbliebenen MieterInnen gesendet – vermutlich um auch diese zum Auszug zu bewegen. Eine Mieterin klagte gegen die Modernisierungsankündigung und dieser Rechtsstreit war für die Wohnungsaufsicht die Begründung zum Nichtstun gegenüber dem Leerstand fast aller Wohnungen in der Krüllstr.12. Die Wohnungsaufsicht erklärte sich erst dann handlungsfähig, wenn der Rechtsstreit beendet sei. Ein solcher Rechtsstreit kann Jahre dauern.

Im Fall der Krüllstr.12 wurde der Rechtsstreit jedoch ein Jahr später durch den Auszug der Mieterin und der Zahlung einer geringen Auszugsprämie beendet. Im November 2018 stellte Padovicz einen Bauantrag auf Modernisierung des Hauses Krüllstr.12 und kam damit dem Einleiten eines Amtsverfahren wegen unerlaubtem Leerstand zuvor. Dieser Bauantrag war jedoch im erheblichen Maße unvollständig. Die fehlenden Unterlagen wurden seitens des Bezirksamtes angemahnt, aber von Padovic nicht eingereicht. Im Februar 2019 wurde der Bauantrag zur Modernisierung der Krüllstraße 12 vom Bauamt aufgrund der weiterhin fehlenden Unterlagen zurückgewiesen und nun wurde endlich bei Androhung von Strafzahlungen ein Datum zur Wiedervermietung der Wohnungen festgelegt: 1.8.2020

Hiermit wurde dem Eigentümer Padovicz jedoch wiederum etwa 1 1/2Jahre Zeit gegeben, endlich einen genehmigungs- fähigen Bauantrag zur Instandsetzung und Modernisierung des Hauses in der Krüllstr. 12 vorzulegen und umzusetzen, damit die Wohnungen wieder vermietet werden können.

Der 1.8.2020 ist vorbei. Von der Instandsetzung und Modernisierung des Hauses ist nichts zu sehen. Es liegt offensichtlich auch heute – vier Jahre nach der ersten Aufforderung des Bezirks – kein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.

Der Eigentümer Padovicz besitzt die Frechheit, einen neuen Antrag auf weiteren Leerstand der Wohnungen zu stellen. Das Bezirksamt will den Leerstand weiterhin genehmigen. Und zwar aufgrund eines Bauantrags, der nach wie vor unvollständig und somit nicht genehmigungsfähig ist.

Das verstehe, wer will. Und falls es nun dem Investor Padovicz tatsächlich genehm sein sollte, doch noch einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen, dann wäre die Krüllstraße 12 wohl erst Ende 2021 saniert.

Mit einer Vermietung der Wohnungen wäre dann Anfang 2022! zu rechnen.

Die Wohnungen in der Krüllstraße 12 stehen zum großen Teil seit 2015 leer. Der Investor scheint die Aufforderungen des Bezirksamts nicht ernst zu nehmen, die Verwaltung des Bezirksamts einschließlich ihrer politischen Führung ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, den Investor Padovicz zu zwingen, umgehend alles zur Wieder – vermietung der Krüllstr.12 zu tun.

Im Fall der Krüllstr.12 wären Zwangsmaßnahmen und erheblich Bußgelder längst angebracht gewesen. Die Möglichkeit, dass der Investor gegen die verhängten Maßnahmen klagt, muss in Kauf genommen werden. Wenn sich das Bezirksamt nicht auf den Rechtsweg begibt, kann es auch nichts gegen den Investor durchsetzen.

Die Möglichkeit, einen Hauseigentümer, der sein Haus verfallen lässt, einen staatlichen Verwalter vor die Nase zu setzen, der die Wohnungen wieder der Vermietung zuführt und gegebenenfalls auch instandsetzt, gibt es bereits. Auch wenn der gesetzliche Verfahrensweg zu lange dauert – bis zur Einsetzung des staatlichen Verwalters können Jahre vergehen (hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern) – ist es sinnvoll, dieses Instrument zu nutzen.

Hamburg hat dieses Instrument bereits mit Erfolg eingesetzt.

Berlin zögert noch. Weshalb?

Sozialbündnis Alt – Treptow

Brief an den Bezirksbürgermeister Herrn Igel – Leerstand Krüllstraße 12

Sehr geehrter Herr Igel,

viele BewohnerInnen des Kungerkiezes in Alt – Treptow wundern sich über den anhaltenden Leerstand des Hauses Nummer 12 in der Krüllstraße.

Seit Jahren steht das Haus fast leer. Der Hauseigentümer ist Herr Dr.Alon Padovicz. Das Firmengeflecht der Padovicz – Familie unter der Führung von Gijora Padovic ist bekannt für ihren rabiaten Umgang mit Mietern ihrer Häuser. In der Geschäftsstrategie des Herrn Padovicz sind die Vertreibung der angestammten Mieter sowie jahrelanger Leerstand aus Spekulationsgründen nichts Ungewöhnliches.

Nicht nur in Treptow – Köpenick stehen Padovicz Häuser leer, auch Kreuzberg- Friedrichshain und Lichtenberg sind betroffen.

Wie kann es sein, dass ein Immobilienspekulant wie Herr Padovicz angesichts der Wohnungsknappheit und sich ausbreitender Obdachlosigkeit, seine Häuser jahrelang leer – stehen lassen kann?

Weshalb gibt es kein gemeinsames Vorgehen der zuständigen Stadträte der betroffenen Bezirkeum dem Treiben des Herrn Padovicz ein Ende zu setzen?

Meines Wissens hat Herr Padovicz für das Haus in der Krüllstrasse 12 aufgrund einer Modernisierungsankündigung eine Leerstandsgenehmigung bis September 2020 erhalten.

Bisher ist nichts an dem Haus gemacht worden.Wie soll das nun im September weitergehen?

Droht ein weiterer Leerstand des Hauses in der Krüllstrasse?

Weshalb schöpft der Bezirk seine gesetzlich möglichen Zwangsmaßnahmen bei andauerndem Leerstand nicht aus?

Da BewohnerInnen aus dem Kungerkiez diese Fragen an uns stellen und wir Ihnen keine Antworten geben können, bitten wir sie, uns weiterzuhelfen und uns Auskunft über den Zeitpunkt der Wiedervermietung der Wohnungen in der Krüllstrasse 12 zu geben.

Mit freundlichem Gruß

Neuköllner Modell für kiezverträglichen Wohnungsbau auch für Treptow-Köpenick?

Kiez und Kneipe Neukölln berichtet in der aktuellen April Ausgabe über das »Neuköllner Modell« für kiezverträglichen Wohnungsbau.

Dies sollte doch auch in Treptow-Köpenick möglich sein! Hierzu wird eine Anfrage an den Bezirk gestellt. Wir sind auf die Antwort schon jetzt sehr gespannt.

Baumrodungen für Neubauprojekt DPF Harzerstr./Grabowstraße

Fragen an den Baustadtrat Rainer Hölmer:

1. Hat die Genossenschaft DPF einen Bauantrag für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. an das Bezirksamt Treptow-Köpenick gestellt? Wenn ja, wann war das? Was beinhaltete der Bauantrag der DFP? Ging aus dem Bauantrag hervor, dass Bäumen und Hecken für die Bebauung gerodet werden müssen?

Ja, die Genossenschaft DPF hat am 24.09.2019 einen Bauantrag für die Errichtung einer 7-teiligen Wohnanlage mit 100 Wohneinheiten (100 WE), 1 Gästewohnung, 3 Gewerbeeinheiten (ca. 220 m²), Servicecenter und Tiefgarage (65 PKW-Stellplätze, davon 9 behindertengerecht) eingereicht.

Gegenstand des Bauantrags waren zwei Baumfällanträge für einmal 42 Bäume auf dem Baugrundstück und für zwei Bäume im öffentlichen Straßenraum.  

2. Wenn ein Bauantrag der DPF für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. vorlag, der die Belange von Wildtieren betrifft, warum wurde das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick nicht informiert?

Das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt wird zu Fällanträgen, die im Zuge eines Bauantrags gestellt werden, regulär durch die bezirkliche Bauaufsicht beteiligt. Im vorliegenden Fall wurde das Naturschutzamt am 14.01.2020 in den Vorgang eingebunden. Die Bäume wurden am 21.01.2020 in Augenschein genommen. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung des Standortes wurde eine artenschutzfachliche Untersuchung seitens des Naturschutzamtes gefordert. Das Gutachten mit Datum vom 17.02.2020 liegt vor. Geprüft wurde eine Bedeutung für streng und besonders geschützte Tierarten (Fledermäuse und Vögel). Seitens des Gutachtens wurde für den Verlust von Lebensstätten das Anbringen von entsprechenden Ersatzniststätten am Neubau gefordert.

3. Warum sind die Rodungen nicht von Mitarbeiter*innen der Bezirksamtes Treptow-Köpenick vor Ort gestoppt worden, als deutlich wurde, der Lebensraum der Wildtiere wird zerstört?

Dem Bauherren wurde auf Anfrage in der 9. Kalenderwoche mitgeteilt, dass Strauchwerk und Bäume, welche nicht unter die Baumschutzverordnung Berlin fallen, im Zeitraum vom 1.10. bis zum 29.02. generell genehmigungsfrei gefällt bzw. entfernt werden können. Er wurde zudem noch einmal darüber informiert, dass nach wie vor keine Fällgenehmigung für nach der Baumschutzverordnung geschützte Bäume vorliegt und diese daher nicht gefällt werden dürfen.

Am 27.02. wurde vom Naturschutzamt eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Vor Ort wurden der tätigen Firma umgehend weitere Fällungen/Rodungen untersagt und lediglich der Abtransport des bereits gefällten Materials gestattet. Vor dem Hintergrund der ungenehmigten Fällarbeiten werden aktuell Ordnungsmaßnahmen gegen den Verursacher geprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen vor Abschluss dieser Prüfung und Anhörung des Verursachers keine Auskunft erteilen kann.

4. Gibt es einen Bebauungsplan? Wurde die Öffentlichkeit beteiligt? Wenn nein, warum nicht?

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist in diesem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung nach bestimmten, im Gesetz definierten Kriterien einfügt. D.h. es besteht grundsätzlich Baurecht und der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten sind. Das Bezirksamt kann dem Bauherren in solchen Fällen zwar die Durchführung eines Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit nahelegen, allerdings auf rein freiwilliger Basis.

5. Warum wurden die Anwohner*innen nicht über die Bebauung und die Rodungen informiert?

Da weder eine Baugenehmigung noch eine Fällgenehmigung erteilt wurden, hatte das Bezirksamt keinen Anlass für eine öffentliche Information. Im Übrigen liegt die Information von Nachbarn und Anwohnenden in der Hand des Bauherren.

Wohnungsbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Stadt mit bezahlbaren Wohnraum. Das ist aber auch für mich kein Freibrief. Ich darf Ihnen daher versichern, dass auch ich den Umgang der DPF mit Natur und Landschaft sehr kritisch begleite.

Treffen des Mieter-Innen-bündnisses am 5.10. im Loesje

Wir sind das Milieu

Trotz des Sturmes sind ca. 30 Mieterinnen und Mieter zu unserem Treffen gekommen. Wir haben fröhlich diskutiert mit folgenden Ergebnissen:

  • Eine Dreierteam wird eine Aktion im Kiez und/oder eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Verantwortungsträgern vorbereiten. Kontakt zosch.hans [ät] web.de oder
    alt-treptow@sozialbündnis.de
  • Ein Viererteam wird eine Kiezportrait mit den Problemzonen erstellen,
    Kontakte smarthame[ät]gmail.com oder alt-treptow]ät[sozialbündnis.de
  • Für die Karl-Kunger 26 + 68 sowie Krülls 12 und Bouche 24 werden Leerstandsanzeigen gestellt
  • Der nächste BVV-Termin an dem wieder Bürgerfragen gestellt werden ist am 16.11. , wir hoffen auf gute Beteiligung und Unterstützung aus Alt-Treptow

Nächstes Treffen:

Freitag 20.10. um 19.00 Uhr im Loesje, Karl-Kunger-Str.

Schon wieder einer weg

Abschiedsbrief der Inhaber
Abschiedsbrief der Inhaber

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Die Welt des Essens hat geschlossen. Gerüchte sagen, der Vermieter hätte eine Pachterhöhung von 3000 auf 6000 Teuro  gefordert.

Die Welt des Essens, ein griechisches Restaurant Kiefholz- Ecke Elsenstraße, war Treffpunkt für viele Menschen aus unserem Kiez und darüber hinaus. Es gab  gutes Essen zu angemessenen Preisen und freundlicher Bewirtung. Wir brauchen nicht nur den Erhalt preiswerten Wohnraumes, sondern auch ein angemessenes Umfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner.