Die Verdoppelung der durchschnittlichen Angebotsmiete von 5,59 Euro auf 11,08 Euro pro Quadratmeter innerhalb der letzten 10 Jahre in Berlin setzte eine Verdrängung kleiner und mittlerer Einkommensschichten aus der Innenstadt in Gang. Dies Entwicklung widerspricht dem Ziel einer vernünftigen, sozialen Stadtentwicklung, die eine Mischung allerEinkommensschichten in fast allen Stadtteilen anstrebt.
Stockholmer Modell:
Was ist zu tun?
In Neubauten in Stockholm werden generell mindestens 25% der Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen vermietet. Egal ob ein privater oder öffentlicher Investor baut. Dies führt zu einer beständigen Erhöhung bezahlbaren Wohnraums in fast allen Stadtteilen. Diese Regelung hat die Stadt festgelegt.
In Berlin gilt dies nur bei einer Bebauung ab 5000 Quadratmeter, dann müssen 30 % der Wohnungen zu sozial – verträglichen Mieten (6,50 – 8,50 Euro) angeboten werden. Zudem hat die Berliner Regelung zahlreiche Ausnahmen: z.B. wurde bei uns im Kiez beim Neubau Bouchégärten von der 30%-Regelung kein Gebrauch gemacht – keine der dortigen Wohnungen orientiert sich preislich an der Sozialmiete, die Mieten der dortigen Wohnungen liegen deutlich darüber.
Das Stockholmer Modell sollte auf Berlin übertragen werden.
Ankauf/Rückkauf von Wohnungen sowie Vergesellschaftung von Wohnungen gegen Entschädigung
Der städtische Wohnungsbestand wurde zwischen 2004 und 2007 durch den Verkauf zehntausender Wohnungen an private Investoren stark ausgedünnt. Heute versucht Berlin – wie die Regierungen anderer europäischer Großstädte auch – Teile des veräußerten Kontingents durch Rückkauf wieder in den städtischen Bestand einzugliedern. Ein teures Unterfangen!
2004 verkaufte das Land Berlin über 67.000 Wohnungen für einen Gesamtpreis von 405 Millionen Euro. Letztes Jahr kaufte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gesobag 6000 dieser Wohnungen für 920 Millionen! zurück.
Der Immobilienkonzern Vonovia offeriert dem Land Berlin nun weitere 20.000 Wohnungen – die zum großen Teil ebenfalls ehemals in städtischem Besitz waren – zum Kaufpreis von mindestens 2,5 Milliarden Euro! Bei den angebotenen Wohnungen, die Vonovia nicht mehr in ihrem Besitz haben will, handelt es sich um Wohnungen, die zum überwiegenden Teil nicht im S-Bahn Ring liegen und zudem teilweise Asbest – belastet sind. Mit anderen Worten: Vonovia bietet Berlin Immobilien an, die es aus ihrem Bestand aufgrund hohen Investitionsbedarf und schlechten Gewinnaussichten loswerden will und preist dies als honorige Geste des guten Willens der Zusammenarbeit mit dem Senat.
Auch die Zusicherung der Vonovia, die Mieten in ihrem Bestand in den nächsten 3 Jahren nicht mehr als 1% und weitere 2 Jahre nicht höher als die Inflationsrate zu erhöhen, dürfte eher eine PR – Aktion zur Schwächung der Initiative „Deutsche Wohnen&Co enteignen“ sein. Denn im letztem
Geschäftsbericht der Vonovia ist nachzulesen, dass die Mietsteigerungsmöglichkeiten im Bestand nicht mehr als 1% betragen, da die meisten Mieten der Vonoviawohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht oder bereits über – überschritten haben.
Das angesichts der Unverfrorenheit der Immobilienkonzerne der Wunsch nach Rückführung der Wohnungen in städtischen Besitz durch Vergesellschaftung mit Entschädigungszahlungen wächst, zeigt die bisher erfolgreiche Unterschriftensammlung der Initiative Deutsche Wohnen&Co enteignen, die einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung aller Immobilien – konzerne mit über 3000 Wohnungen fordern – ausgenommen sind Genossenschaften und städtische Wohnungsunternehmen.
Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindern
Die Bundesregierung erschwert die Umwandlung von Miet – in Eigentumswohnungen. Nur wenn 2/3 der Wohnungen eines Gebäudes an Mieter:innen verkauft werden, sind die Umwandlungen der restlichen Wohnungen erlaubt. Ob diese Regelung in der Praxis überprüfbar ist, bleibt abzuwarten.
Mitarbeiterinnen unseres Bezirksamtes, die für die Überwachung der Regelung zuständig sind, äußerten sich skeptisch. Da diese Regelung in Städten mit angespannter Wohnungslage gilt, stellt sich zudem die Frage: warum dürfen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wenn doch eine Wohnungsnotlage bei den Mietwohnungen in diesen Städten besteht?
Immerhin gilt diese Regelung für die ganze Stadt – und nicht wie bisher – nur für Milieuschutzgebiete. Es bleibt also abzuwarten, ob die Umsetzung der Regelung durch die Bezirksämter gelingt.
Leerstand beenden
In Treptow – Köpenick stehen ca. 700 Wohnungen leer. Ein Teil davon steht aus spekulativen Gründen. Hier ist das Bezirksamt gefordert, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Leerstand vorzugehen. Leerstand ist ohne Genehmigung – für die es eine Begründung benötigt z.B. umfangreiche Sanierungsarbeiten – nur maximal drei Monate erlaubt. Leerstand kann beim Fachamt Wohnen (Wohnungsaufsicht) des Bezirksamtes angezeigt werden.
Für das fast leerstehende Haus in der Krüllstraße ist eine Genehmigung des Bauantrags auf Sanierung/Modernisierung im Juni anvisiert. Da zu oft schon Termine für den Beginn der Sanierung genannt wurden, ohne das diese Termine eingehalten wurden, ist Skepsis angebracht.
Wir werden weiter über die Krüllstr. 12 berichten.
Ausländische Investitionen in Immobilien begrenzen
Die Schweiz begrenzt ausländische Investitionen in den Immobiliensektor. Ausländische Unternehmen oder Personen dürfen kein Bauland oder Wohnungen erwerben.
Diese Regelung soll ausländische Investmentfonds davon abhalten, in Schweizer Wohnimmobilien zu investieren. Funktioniert nicht vollständig, senkt aber die Investitionen ausländischer Investmentfonds in der Schweiz erheblich ab. Diese Regelung wäre auch für Deutschland sinnvoll.
Sozialbündnis Alt – Treptow