Zu wenig bezahlbare Wohnungen – und was dagegen zu tun ist!

Die Verdoppelung der durchschnittlichen Angebotsmiete von 5,59 Euro auf 11,08 Euro pro Quadratmeter innerhalb der letzten 10 Jahre in Berlin setzte eine Verdrängung kleiner und mittlerer Einkommensschichten aus der Innenstadt in Gang. Dies Entwicklung widerspricht dem Ziel einer vernünftigen, sozialen Stadtentwicklung, die eine Mischung allerEinkommensschichten in fast allen Stadtteilen anstrebt.

Stockholmer Modell:

Was ist zu tun?

In Neubauten in Stockholm werden generell mindestens 25% der Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen vermietet. Egal ob ein privater oder öffentlicher Investor baut. Dies führt zu einer beständigen Erhöhung bezahlbaren Wohnraums in fast allen Stadtteilen. Diese Regelung hat die Stadt festgelegt.

In Berlin gilt dies nur bei einer Bebauung ab 5000 Quadratmeter, dann müssen 30 % der Wohnungen zu sozial – verträglichen Mieten (6,50 – 8,50 Euro) angeboten werden. Zudem hat die Berliner Regelung zahlreiche Ausnahmen: z.B. wurde bei uns im Kiez beim Neubau Bouchégärten von der 30%-Regelung kein Gebrauch gemacht – keine der dortigen Wohnungen orientiert sich preislich an der Sozialmiete, die Mieten der dortigen Wohnungen liegen deutlich darüber.

Das Stockholmer Modell sollte auf Berlin übertragen werden.

Ankauf/Rückkauf von Wohnungen sowie Vergesellschaftung von Wohnungen gegen Entschädigung

Der städtische Wohnungsbestand wurde zwischen 2004 und 2007 durch den Verkauf zehntausender Wohnungen an private Investoren stark ausgedünnt. Heute versucht Berlin – wie die Regierungen anderer europäischer Großstädte auch – Teile des veräußerten Kontingents durch Rückkauf wieder in den städtischen Bestand einzugliedern. Ein teures Unterfangen!

2004 verkaufte das Land Berlin über 67.000 Wohnungen für einen Gesamtpreis von 405 Millionen Euro. Letztes Jahr kaufte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gesobag 6000 dieser Wohnungen für 920 Millionen! zurück.

Der Immobilienkonzern Vonovia offeriert dem Land Berlin nun weitere 20.000 Wohnungen – die zum großen Teil ebenfalls ehemals in städtischem Besitz waren – zum Kaufpreis von mindestens 2,5 Milliarden Euro! Bei den angebotenen Wohnungen, die Vonovia nicht mehr in ihrem Besitz haben will, handelt es sich um Wohnungen, die zum überwiegenden Teil nicht im S-Bahn Ring liegen und zudem teilweise Asbest – belastet sind. Mit anderen Worten: Vonovia bietet Berlin Immobilien an, die es aus ihrem Bestand aufgrund hohen Investitionsbedarf und schlechten Gewinnaussichten loswerden will und preist dies als honorige Geste des guten Willens der Zusammenarbeit mit dem Senat.

Auch die Zusicherung der Vonovia, die Mieten in ihrem Bestand in den nächsten 3 Jahren nicht mehr als 1% und weitere 2 Jahre nicht höher als die Inflationsrate zu erhöhen, dürfte eher eine PR – Aktion zur Schwächung der Initiative „Deutsche Wohnen&Co enteignen“ sein. Denn im letztem

Geschäftsbericht der Vonovia ist nachzulesen, dass die Mietsteigerungsmöglichkeiten im Bestand nicht mehr als 1% betragen, da die meisten Mieten der Vonoviawohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht oder bereits über – überschritten haben.

Das angesichts der Unverfrorenheit der Immobilienkonzerne   der Wunsch nach Rückführung der Wohnungen in städtischen Besitz durch Vergesellschaftung mit Entschädigungszahlungen wächst, zeigt die bisher erfolgreiche Unterschriftensammlung der Initiative Deutsche Wohnen&Co enteignen, die einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung aller Immobilien – konzerne mit über 3000 Wohnungen fordern – ausgenommen sind Genossenschaften und städtische Wohnungsunternehmen.

Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindern

Die Bundesregierung erschwert die Umwandlung von Miet – in Eigentumswohnungen. Nur wenn 2/3 der Wohnungen eines Gebäudes an Mieter:innen verkauft werden, sind die Umwandlungen der restlichen Wohnungen erlaubt. Ob diese Regelung in der Praxis überprüfbar ist, bleibt abzuwarten.

Mitarbeiterinnen unseres Bezirksamtes, die für die Überwachung der Regelung zuständig sind, äußerten sich skeptisch. Da diese Regelung in Städten mit angespannter Wohnungslage gilt, stellt sich zudem die Frage: warum dürfen   Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wenn doch eine Wohnungsnotlage bei den Mietwohnungen in diesen Städten besteht?

Immerhin gilt diese Regelung für die ganze Stadt – und nicht wie bisher – nur für Milieuschutzgebiete. Es bleibt also abzuwarten, ob die Umsetzung der Regelung durch die Bezirksämter gelingt.

Leerstand beenden

In Treptow – Köpenick stehen ca. 700 Wohnungen leer. Ein Teil davon steht aus spekulativen Gründen. Hier ist das Bezirksamt gefordert, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Leerstand vorzugehen. Leerstand ist ohne Genehmigung – für die es eine Begründung benötigt z.B. umfangreiche Sanierungsarbeiten – nur maximal drei Monate erlaubt. Leerstand kann beim Fachamt Wohnen (Wohnungsaufsicht) des Bezirksamtes angezeigt werden.

Für das fast leerstehende Haus in der Krüllstraße ist eine Genehmigung des Bauantrags auf Sanierung/Modernisierung im Juni anvisiert. Da zu oft schon Termine für den Beginn der Sanierung genannt wurden, ohne das diese Termine eingehalten wurden, ist Skepsis angebracht.

Wir werden weiter über die Krüllstr. 12 berichten.

Ausländische Investitionen in Immobilien begrenzen

Die Schweiz begrenzt ausländische Investitionen in den Immobiliensektor. Ausländische Unternehmen oder Personen dürfen kein Bauland oder Wohnungen erwerben.

Diese Regelung soll ausländische Investmentfonds davon abhalten, in Schweizer Wohnimmobilien zu investieren. Funktioniert nicht vollständig, senkt aber die Investitionen ausländischer Investmentfonds in der Schweiz erheblich ab. Diese Regelung wäre auch für Deutschland sinnvoll.

Sozialbündnis Alt – Treptow

Brief an den Vorstand der DPF: Bauvorhaben an der Harzer Straße in Alt-Treptow.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Jürgen Hans und ich bin Mitglied beim Sozialbündnis Alt – Treptow, einer Bürgerinitiative aus dem Kungerkiez, die sich unter anderem mit dem Thema bezahlbare Mieten beschäftigt.

Harald Moritz(MDA) von der Partei Bündnis90/Grüne hat uns von den Problemen bei der Genehmigung ihres Bauvorhabens an der Harzer Str. in Alt Treptow erzählt.

Da wir an dem Bau bezahlbarer Wohnungen im Kiez als Sozialbündnis natürlich interessiert sind, wollen wir uns an den zuständigen Baustadtrat des Bezirksamts Treptow – Köpenick wenden – mit der Bitte, ihr Bauvorhaben so schnell wie möglich zu genehmigen.

Herr Moritz sagte uns, das 30% der Wohnungen für einen Preis von etwa 6,50Euro pro Quadratmeter geplant seien. Können Sie uns das bestätigen?
Wie sieht die Preisgestaltung der anderen Wohnungen aus?

Natürlich würden wir uns über die Wohnungen für 6,50 Euro freuen.
Wohnungen dieser Preisklasse sind in unserem Kiez Mangelware, werden aber dringend benötigt, um die Verdrängung von Geringverdienern Rentnern und Sozialleistungsempfängern zu stoppen.

Noch schöner wäre es, wenn auch die Genossenschaften bei größeren
Bauvorhaben 50% der Wohnungen zu ca, 6,50 Euro anbieten könnten, wie dies die städtischen Wohnungsbaugesellschaften tun. Wie sehen Sie hier die Möglichkeiten bei Ihrem Bauvorhaben an der Harzer Straße?

Mit freundlichem Gruß

Petition: Für ein preislimitiertes und durchsetzungsfähiges kommunales Vorkaufsrecht!

23 Häuser sagen NEIN in Kooperation mit Bizim Kiez und dem Berliner Mieterverein, Aufruf zur Unterschriftenaktion.

https://weact.campact.de/petitions/fur-faire-mieten-das-kommunale-vorkaufsrecht-jetzt-starken?from_action_confirmation=true&signature_token=cc0c70979ebfa8b895385e9388a676c2c2f9f317

Weitere Infos:

Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum Leerstand in der Krüllstrasse 12

Der Leerstand in der Krüllstr.12 wird nach Aussage des Bürgermeisters von Treptow – Köpenick, Herrn Igel , mindestens bis 2022 andauern.

Bereits 2016 hatte das Bauamt des Bezirkes den Eigentümer des Hauses, Herrn Padovicz, aufgefordert,einen Antrag auf Sanierung des Hauses zu stellen. Padovicz reagierte auf das Anschreiben des Bezirkes nicht.

2017 – nach mehreren Beschwerden von BewohnerInnen des Kungerkiezes über den andauernden Leerstand in der Krüllstr. 12 wurde das Problem auch der Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow – Köpenick bekannt.

Doch die Wohnungsaufsicht handelte nicht.

Padovicz hatte mittlerweile eine überzogene Modernisierungs-ankündigung an die letzten verbliebenen MieterInnen gesendet – vermutlich um auch diese zum Auszug zu bewegen. Eine Mieterin klagte gegen die Modernisierungsankündigung und dieser Rechtsstreit war für die Wohnungsaufsicht die Begründung zum Nichtstun gegenüber dem Leerstand fast aller Wohnungen in der Krüllstr.12. Die Wohnungsaufsicht erklärte sich erst dann handlungsfähig, wenn der Rechtsstreit beendet sei. Ein solcher Rechtsstreit kann Jahre dauern.

Im Fall der Krüllstr.12 wurde der Rechtsstreit jedoch ein Jahr später durch den Auszug der Mieterin und der Zahlung einer geringen Auszugsprämie beendet. Im November 2018 stellte Padovicz einen Bauantrag auf Modernisierung des Hauses Krüllstr.12 und kam damit dem Einleiten eines Amtsverfahren wegen unerlaubtem Leerstand zuvor. Dieser Bauantrag war jedoch im erheblichen Maße unvollständig. Die fehlenden Unterlagen wurden seitens des Bezirksamtes angemahnt, aber von Padovic nicht eingereicht. Im Februar 2019 wurde der Bauantrag zur Modernisierung der Krüllstraße 12 vom Bauamt aufgrund der weiterhin fehlenden Unterlagen zurückgewiesen und nun wurde endlich bei Androhung von Strafzahlungen ein Datum zur Wiedervermietung der Wohnungen festgelegt: 1.8.2020

Hiermit wurde dem Eigentümer Padovicz jedoch wiederum etwa 1 1/2Jahre Zeit gegeben, endlich einen genehmigungs- fähigen Bauantrag zur Instandsetzung und Modernisierung des Hauses in der Krüllstr. 12 vorzulegen und umzusetzen, damit die Wohnungen wieder vermietet werden können.

Der 1.8.2020 ist vorbei. Von der Instandsetzung und Modernisierung des Hauses ist nichts zu sehen. Es liegt offensichtlich auch heute – vier Jahre nach der ersten Aufforderung des Bezirks – kein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.

Der Eigentümer Padovicz besitzt die Frechheit, einen neuen Antrag auf weiteren Leerstand der Wohnungen zu stellen. Das Bezirksamt will den Leerstand weiterhin genehmigen. Und zwar aufgrund eines Bauantrags, der nach wie vor unvollständig und somit nicht genehmigungsfähig ist.

Das verstehe, wer will. Und falls es nun dem Investor Padovicz tatsächlich genehm sein sollte, doch noch einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen, dann wäre die Krüllstraße 12 wohl erst Ende 2021 saniert.

Mit einer Vermietung der Wohnungen wäre dann Anfang 2022! zu rechnen.

Die Wohnungen in der Krüllstraße 12 stehen zum großen Teil seit 2015 leer. Der Investor scheint die Aufforderungen des Bezirksamts nicht ernst zu nehmen, die Verwaltung des Bezirksamts einschließlich ihrer politischen Führung ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, den Investor Padovicz zu zwingen, umgehend alles zur Wieder – vermietung der Krüllstr.12 zu tun.

Im Fall der Krüllstr.12 wären Zwangsmaßnahmen und erheblich Bußgelder längst angebracht gewesen. Die Möglichkeit, dass der Investor gegen die verhängten Maßnahmen klagt, muss in Kauf genommen werden. Wenn sich das Bezirksamt nicht auf den Rechtsweg begibt, kann es auch nichts gegen den Investor durchsetzen.

Die Möglichkeit, einen Hauseigentümer, der sein Haus verfallen lässt, einen staatlichen Verwalter vor die Nase zu setzen, der die Wohnungen wieder der Vermietung zuführt und gegebenenfalls auch instandsetzt, gibt es bereits. Auch wenn der gesetzliche Verfahrensweg zu lange dauert – bis zur Einsetzung des staatlichen Verwalters können Jahre vergehen (hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern) – ist es sinnvoll, dieses Instrument zu nutzen.

Hamburg hat dieses Instrument bereits mit Erfolg eingesetzt.

Berlin zögert noch. Weshalb?

Sozialbündnis Alt – Treptow

Brief an den Bezirksbürgermeister Herrn Igel – Leerstand Krüllstraße 12

Sehr geehrter Herr Igel,

viele BewohnerInnen des Kungerkiezes in Alt – Treptow wundern sich über den anhaltenden Leerstand des Hauses Nummer 12 in der Krüllstraße.

Seit Jahren steht das Haus fast leer. Der Hauseigentümer ist Herr Dr.Alon Padovicz. Das Firmengeflecht der Padovicz – Familie unter der Führung von Gijora Padovic ist bekannt für ihren rabiaten Umgang mit Mietern ihrer Häuser. In der Geschäftsstrategie des Herrn Padovicz sind die Vertreibung der angestammten Mieter sowie jahrelanger Leerstand aus Spekulationsgründen nichts Ungewöhnliches.

Nicht nur in Treptow – Köpenick stehen Padovicz Häuser leer, auch Kreuzberg- Friedrichshain und Lichtenberg sind betroffen.

Wie kann es sein, dass ein Immobilienspekulant wie Herr Padovicz angesichts der Wohnungsknappheit und sich ausbreitender Obdachlosigkeit, seine Häuser jahrelang leer – stehen lassen kann?

Weshalb gibt es kein gemeinsames Vorgehen der zuständigen Stadträte der betroffenen Bezirkeum dem Treiben des Herrn Padovicz ein Ende zu setzen?

Meines Wissens hat Herr Padovicz für das Haus in der Krüllstrasse 12 aufgrund einer Modernisierungsankündigung eine Leerstandsgenehmigung bis September 2020 erhalten.

Bisher ist nichts an dem Haus gemacht worden.Wie soll das nun im September weitergehen?

Droht ein weiterer Leerstand des Hauses in der Krüllstrasse?

Weshalb schöpft der Bezirk seine gesetzlich möglichen Zwangsmaßnahmen bei andauerndem Leerstand nicht aus?

Da BewohnerInnen aus dem Kungerkiez diese Fragen an uns stellen und wir Ihnen keine Antworten geben können, bitten wir sie, uns weiterzuhelfen und uns Auskunft über den Zeitpunkt der Wiedervermietung der Wohnungen in der Krüllstrasse 12 zu geben.

Mit freundlichem Gruß

Leerstand – Krüllstrasse 12

Der Leerstand in der Krüllstr 12 dauert weiter an. Das sozialbündnis Alt Treptow macht seit nunmehr 4 Jahren mit Plakaten und Aktionen auf den Leerstand aufmerksam.

Nun haben wir dem Bezirkbürgermeiser von Treptow- Köpenickeinen Brief geschrieben, um zu erfahren, wann der Leerstand beendet wird.

Lesen Sie hier unseren Brief, die Antwort des Bezirksbürgermeisters
und einen Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum anhaltenden
Leerstandes indem Haus Krüllstr.12.

Baumrodungen für Neubauprojekt DPF Harzerstr./Grabowstraße

Fragen an den Baustadtrat Rainer Hölmer:

1. Hat die Genossenschaft DPF einen Bauantrag für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. an das Bezirksamt Treptow-Köpenick gestellt? Wenn ja, wann war das? Was beinhaltete der Bauantrag der DFP? Ging aus dem Bauantrag hervor, dass Bäumen und Hecken für die Bebauung gerodet werden müssen?

Ja, die Genossenschaft DPF hat am 24.09.2019 einen Bauantrag für die Errichtung einer 7-teiligen Wohnanlage mit 100 Wohneinheiten (100 WE), 1 Gästewohnung, 3 Gewerbeeinheiten (ca. 220 m²), Servicecenter und Tiefgarage (65 PKW-Stellplätze, davon 9 behindertengerecht) eingereicht.

Gegenstand des Bauantrags waren zwei Baumfällanträge für einmal 42 Bäume auf dem Baugrundstück und für zwei Bäume im öffentlichen Straßenraum.  

2. Wenn ein Bauantrag der DPF für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. vorlag, der die Belange von Wildtieren betrifft, warum wurde das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick nicht informiert?

Das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt wird zu Fällanträgen, die im Zuge eines Bauantrags gestellt werden, regulär durch die bezirkliche Bauaufsicht beteiligt. Im vorliegenden Fall wurde das Naturschutzamt am 14.01.2020 in den Vorgang eingebunden. Die Bäume wurden am 21.01.2020 in Augenschein genommen. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung des Standortes wurde eine artenschutzfachliche Untersuchung seitens des Naturschutzamtes gefordert. Das Gutachten mit Datum vom 17.02.2020 liegt vor. Geprüft wurde eine Bedeutung für streng und besonders geschützte Tierarten (Fledermäuse und Vögel). Seitens des Gutachtens wurde für den Verlust von Lebensstätten das Anbringen von entsprechenden Ersatzniststätten am Neubau gefordert.

3. Warum sind die Rodungen nicht von Mitarbeiter*innen der Bezirksamtes Treptow-Köpenick vor Ort gestoppt worden, als deutlich wurde, der Lebensraum der Wildtiere wird zerstört?

Dem Bauherren wurde auf Anfrage in der 9. Kalenderwoche mitgeteilt, dass Strauchwerk und Bäume, welche nicht unter die Baumschutzverordnung Berlin fallen, im Zeitraum vom 1.10. bis zum 29.02. generell genehmigungsfrei gefällt bzw. entfernt werden können. Er wurde zudem noch einmal darüber informiert, dass nach wie vor keine Fällgenehmigung für nach der Baumschutzverordnung geschützte Bäume vorliegt und diese daher nicht gefällt werden dürfen.

Am 27.02. wurde vom Naturschutzamt eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Vor Ort wurden der tätigen Firma umgehend weitere Fällungen/Rodungen untersagt und lediglich der Abtransport des bereits gefällten Materials gestattet. Vor dem Hintergrund der ungenehmigten Fällarbeiten werden aktuell Ordnungsmaßnahmen gegen den Verursacher geprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen vor Abschluss dieser Prüfung und Anhörung des Verursachers keine Auskunft erteilen kann.

4. Gibt es einen Bebauungsplan? Wurde die Öffentlichkeit beteiligt? Wenn nein, warum nicht?

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist in diesem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung nach bestimmten, im Gesetz definierten Kriterien einfügt. D.h. es besteht grundsätzlich Baurecht und der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten sind. Das Bezirksamt kann dem Bauherren in solchen Fällen zwar die Durchführung eines Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit nahelegen, allerdings auf rein freiwilliger Basis.

5. Warum wurden die Anwohner*innen nicht über die Bebauung und die Rodungen informiert?

Da weder eine Baugenehmigung noch eine Fällgenehmigung erteilt wurden, hatte das Bezirksamt keinen Anlass für eine öffentliche Information. Im Übrigen liegt die Information von Nachbarn und Anwohnenden in der Hand des Bauherren.

Wohnungsbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Stadt mit bezahlbaren Wohnraum. Das ist aber auch für mich kein Freibrief. Ich darf Ihnen daher versichern, dass auch ich den Umgang der DPF mit Natur und Landschaft sehr kritisch begleite.

Mietervereine stärken und sich schützen

Übersicht über Mieterschutzvereine

Wir empfehlen dringend, umgehend einer Mieterschutzinstitution beizutreten. Dabei sollte auch die von der jeweiligen Organisation angebotene Rechtsschutz- bzw. Prozesskostenversicherung abgeschlossen werden. Und zwar auch dann, wenn es noch kein Problem mit Vermieter*innen oder Eigentümer*innen gibt. Warum?

  1. Der Rechtsschutz bzw. die Prozesskostenversicherung greift erst nach einer gewissen Frist (s. Spalte Wartefrist).

  2. Der Rechtsschutz bzw. die Prozesskostenversicherung gilt nur, wenn die Ursache einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann auftrat, als der Versicherungsschutz bereits in Kraft war

Merkmal

Mieterschutz- bzw. Mietervertreter*innen-Organisationen

Berliner Mieter-Gemeinschaft

Berliner Mieterverein

Mieterschutzbund Berlin

Mieter-schutzbund

Kontakt

https://www.bmgev.de/

030 – 216 80 01

http://www.berliner-mieterverein.de/

030 – 226 260

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/

030 – 921 02 30 10

www.mieterschutzbund.de/

02361 –

40 64 70

Jahresbeitrag (JB) privat

75 Euro

108 Euro

48 Euro (mit Rechtschutz: 95)

80 Euro

JB gewerblich

zw. 100 – 250 Euro (abhängig von der Jahresmiete)

100 Euro

Sozialtarif

51 Euro

(Antrag & Nachweis erforderlich)

54 Euro

(Antrag & Nachweis erforderlich)

36 Euro

(bei Einkommen bis 800 netto/Monat)

Aufnahme-gebühr

8 Euro (entfällt bei Erteilung einer Einzugs-ermächtigung)

7,50 Euro

5 Euro

20 Euro

nächste Beratungs-stellen

Karl-Kunger-Str. 55:

Fr, 18 – 19 Uhr

Bahnhofstraße 5 (S-Bahnhof Köpenick)

Karl-Marx-Straße 51 (Neukölln)

Reckling-hausen / Ruhrgebiet

Wartefrist Prozesskosten-versicherung

1 Monat

3 Monate

6 Wochen (WENN diese abge-schlossen wurde)

Kein Angebot

Sonstiges

Auch Sozialberatung / für Arbeitslose!

Stand: Oktober 2017