Berliner Regelung der Kappungsgrenze

Für alle, denen ein „Mieterhöhungsverlangen“ in das Haus bzw. die ohnehin schon teure Wohnung flattert, hier der link zur Darstellung der Kappungsgrenze auf berlin.de.

In Kurzform: Zulässig sind 15% innerhalb von 3 Jahren bis zum erreichen des Mietespiegels.

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