Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum Leerstand in der Krüllstrasse 12

Der Leerstand in der Krüllstr.12 wird nach Aussage des Bürgermeisters von Treptow – Köpenick, Herrn Igel , mindestens bis 2022 andauern.

Bereits 2016 hatte das Bauamt des Bezirkes den Eigentümer des Hauses, Herrn Padovicz, aufgefordert,einen Antrag auf Sanierung des Hauses zu stellen. Padovicz reagierte auf das Anschreiben des Bezirkes nicht.

2017 – nach mehreren Beschwerden von BewohnerInnen des Kungerkiezes über den andauernden Leerstand in der Krüllstr. 12 wurde das Problem auch der Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow – Köpenick bekannt.

Doch die Wohnungsaufsicht handelte nicht.

Padovicz hatte mittlerweile eine überzogene Modernisierungs-ankündigung an die letzten verbliebenen MieterInnen gesendet – vermutlich um auch diese zum Auszug zu bewegen. Eine Mieterin klagte gegen die Modernisierungsankündigung und dieser Rechtsstreit war für die Wohnungsaufsicht die Begründung zum Nichtstun gegenüber dem Leerstand fast aller Wohnungen in der Krüllstr.12. Die Wohnungsaufsicht erklärte sich erst dann handlungsfähig, wenn der Rechtsstreit beendet sei. Ein solcher Rechtsstreit kann Jahre dauern.

Im Fall der Krüllstr.12 wurde der Rechtsstreit jedoch ein Jahr später durch den Auszug der Mieterin und der Zahlung einer geringen Auszugsprämie beendet. Im November 2018 stellte Padovicz einen Bauantrag auf Modernisierung des Hauses Krüllstr.12 und kam damit dem Einleiten eines Amtsverfahren wegen unerlaubtem Leerstand zuvor. Dieser Bauantrag war jedoch im erheblichen Maße unvollständig. Die fehlenden Unterlagen wurden seitens des Bezirksamtes angemahnt, aber von Padovic nicht eingereicht. Im Februar 2019 wurde der Bauantrag zur Modernisierung der Krüllstraße 12 vom Bauamt aufgrund der weiterhin fehlenden Unterlagen zurückgewiesen und nun wurde endlich bei Androhung von Strafzahlungen ein Datum zur Wiedervermietung der Wohnungen festgelegt: 1.8.2020

Hiermit wurde dem Eigentümer Padovicz jedoch wiederum etwa 1 1/2Jahre Zeit gegeben, endlich einen genehmigungs- fähigen Bauantrag zur Instandsetzung und Modernisierung des Hauses in der Krüllstr. 12 vorzulegen und umzusetzen, damit die Wohnungen wieder vermietet werden können.

Der 1.8.2020 ist vorbei. Von der Instandsetzung und Modernisierung des Hauses ist nichts zu sehen. Es liegt offensichtlich auch heute – vier Jahre nach der ersten Aufforderung des Bezirks – kein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.

Der Eigentümer Padovicz besitzt die Frechheit, einen neuen Antrag auf weiteren Leerstand der Wohnungen zu stellen. Das Bezirksamt will den Leerstand weiterhin genehmigen. Und zwar aufgrund eines Bauantrags, der nach wie vor unvollständig und somit nicht genehmigungsfähig ist.

Das verstehe, wer will. Und falls es nun dem Investor Padovicz tatsächlich genehm sein sollte, doch noch einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen, dann wäre die Krüllstraße 12 wohl erst Ende 2021 saniert.

Mit einer Vermietung der Wohnungen wäre dann Anfang 2022! zu rechnen.

Die Wohnungen in der Krüllstraße 12 stehen zum großen Teil seit 2015 leer. Der Investor scheint die Aufforderungen des Bezirksamts nicht ernst zu nehmen, die Verwaltung des Bezirksamts einschließlich ihrer politischen Führung ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, den Investor Padovicz zu zwingen, umgehend alles zur Wieder – vermietung der Krüllstr.12 zu tun.

Im Fall der Krüllstr.12 wären Zwangsmaßnahmen und erheblich Bußgelder längst angebracht gewesen. Die Möglichkeit, dass der Investor gegen die verhängten Maßnahmen klagt, muss in Kauf genommen werden. Wenn sich das Bezirksamt nicht auf den Rechtsweg begibt, kann es auch nichts gegen den Investor durchsetzen.

Die Möglichkeit, einen Hauseigentümer, der sein Haus verfallen lässt, einen staatlichen Verwalter vor die Nase zu setzen, der die Wohnungen wieder der Vermietung zuführt und gegebenenfalls auch instandsetzt, gibt es bereits. Auch wenn der gesetzliche Verfahrensweg zu lange dauert – bis zur Einsetzung des staatlichen Verwalters können Jahre vergehen (hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern) – ist es sinnvoll, dieses Instrument zu nutzen.

Hamburg hat dieses Instrument bereits mit Erfolg eingesetzt.

Berlin zögert noch. Weshalb?

Sozialbündnis Alt – Treptow

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