Wie Immobilienbesitzer:innen das Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten aushebeln und sich zudem die Grunderwerbssteuer sparen.
Share Deal bedeutet, das unter 95% eines Grundstückes mit Haus oder Grundstücke mit Häusern verkauft werden. Die restlichen 5,1% bleiben vorerst in den Händen des Eigentümers und können erst nach fünf Jahren veräußert werden.
Der Verkauf taucht dann gar nicht in den Grundbüchern auf. Zudem entfällt die Grunderwerbssteuer. Und noch eine Auswirkung hat der Share Deal: Hat das Bezirksamt normalerweise ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke und Häuser, die innerhalb eines Milieuschutzgebietes verkauft werden, fällt dieses Vorkaufsrecht bei Share Deals weg.
Mit anderen Worten: Der Share Deal dient der Umgehung der Grunderwerbssteuer und dies wird zudem noch mit der Aushebelung des Vorkaufsrechts belohnt.
Durch die Share Deals gehen dem Land Berlin große Steuererträge verloren. Zudem wird die Möglichkeit der Rückführung von Häusern in kommunalen Bestand geschwächt.
Selbstverständlich hätte die Bundesregierung die Möglichkeit – wie auch beim völlig lückenhaften Milieuschutzgesetz – dies noch vor den Wahlen zu ändern. Solange jedoch Abgeordnete – vor allem der CDU – als verlängerter Arm der Immobilienlobby dienen und Gesetze zu erlassen, die die Mieter:innen nicht schützen, sondern ihnen schaden, ist mit einer Gesetzesänderung eher nicht zu rechnen.
Sozialbündnis Alt – Treptow