Abwendungsvereinbarung für die Beermannstraße 6

Das Haus Nummer 6 in der Beermannstrasse ist an einen privaten Eigentümer verkauft worden. Die Mieter:innen des Hauses forderten vom Bezirksamt die Wahrnehmung des Vorkaufsrecht durch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Dies konnte das Bezirksamt jedoch nicht umsetzen, da der Preis des Hauses für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu hoch war.

Dies ist die Folge eines katastrophalen Bundesgesetzes, welches eine Spekulation beim Verkauf von Häuser von 25% über dem aktuellen Verkehrswert in Milieuschutzgebieten!! zulässt.

Durch den Einsatz von Baustadtrat Reiner Hölmer (SPD) und den sehr aktiven Mieter:innen der Beermannstrasse, die um ihr Haus gekämpft haben, konnte jedoch wenigstens eine Abwendungs – vereinbarung mit dem neuen Eigentümer geschlossen werden. Dadurch sind die Mieter:innen für eine festgelegte Laufzeit – in der Beermannstrasse etwas unter der in der Berliner Standard – abwendungsvereinbarung festgesetzten 20 Jahre – vor hohen Mieterhöhungen (z.B. durch teure Modernisierungen) geschützt.

In der Beermannstrasse 6 gibt es aber zudem leider eine Besonderheit: ein Teil der Mieter:innen besitzt nur befristete Verträge. In einer Zusatzvereinbarung konnte nur eine kurzfristige Verlängerung der befristeten Verträge erreicht werden.

Dies sehen wir als Sozialbündnis äußerst kritisch, da ein Auslaufen der Verträge einen Rauswurf der Mieter:innenoder eine weitaus höhere Miete bedeuten wird.

Denn jeder private Investor, der heute in Berlin ein Haus zu den derzeitigen hohen Marktpreisen kauft und die übliche Rendite erzielen will, wird dafür entweder das Haus weiterverkaufen – was die Spekulation weiter anheizt – oder die Miete erhöhen. Und da er bei einer Neuvermietung in der Regel weitaus mehr an Miete nehmen kann, als bei einem bestehenden älteren Mietvertrag, ist eine leere Wohnung für den Eigentümer am lukrativsten.

Nein – nicht alle Vermieter:innen sind Miethaie – aber die Käufe der letzten Jahre sind größtenteils Spekulationskäufe, die zu Lasten der Mieter:innen gehen. Vor allem die größeren Immobilienunternehmen, die mit dem Gelder von Anlegern ihre Geschäfte machen, versprechen ihren Anlegern eine hohe Rendite. Dazu kommen hohe Managergehälter.

Diese Rendite möglich machen sollen die Berliner Mieter:innen oder der nächste Käufer:in des Hauses, der seine Rendite – erwartung aber wiederum auf die Mieter:innen umlegen wird. In den letzten Jahren lag die Wertsteigerung für Immobilien in Berlin bei 7% jährlich.

Auf Vorschlag des Sozialbündnis Alt – Treptow am Runden Tisch für Milieuschutz werden alle Mieter:in vom Bezirksamt unverzüglich über den geplanten Verkauf ihres Hauses informiert. Das Bezirksamt hat nur 8 Wochen Zeit, einen Vorkauf durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft zu prüfen.

Deshalb werden Sie bitte sofort nach Erhalt der Information des Bezirksamtes über den Verkauf ihres Hauses aktiv!

Machen Sie eine Hausversammlung.Schaffen Sie Öffentlichkeit. Wenden Sie sich an eine Mieterberatung. Sprechen Sie Mieter:inneninitiativen in ihrem Kiez um Unterstützung an. Nutzen Sie deren Fachwissen und deren Vernetzung.

Sozialbündnis Alt – Treptow

Share Deal:

Wie Immobilienbesitzer:innen das Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten aushebeln und sich zudem die Grunderwerbssteuer sparen.

Share Deal bedeutet, das unter 95% eines Grundstückes mit Haus oder Grundstücke mit Häusern verkauft werden. Die restlichen 5,1% bleiben vorerst in den Händen des Eigentümers und können erst nach fünf Jahren veräußert werden.

Der Verkauf taucht dann gar nicht in den Grundbüchern auf. Zudem entfällt die Grunderwerbssteuer. Und noch eine Auswirkung hat der Share Deal: Hat das Bezirksamt normalerweise ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke und Häuser, die innerhalb eines Milieuschutzgebietes verkauft werden, fällt dieses Vorkaufsrecht bei Share Deals weg.

Mit anderen Worten: Der Share Deal dient der Umgehung der Grunderwerbssteuer und dies wird zudem noch mit der Aushebelung des Vorkaufsrechts belohnt.

Durch die Share Deals gehen dem Land Berlin große Steuererträge verloren. Zudem wird die Möglichkeit der Rückführung von Häusern in kommunalen Bestand geschwächt.

Selbstverständlich hätte die Bundesregierung die Möglichkeit – wie auch beim völlig lückenhaften Milieuschutzgesetz – dies noch vor den Wahlen zu ändern. Solange jedoch Abgeordnete – vor allem der CDU – als verlängerter Arm der Immobilienlobby dienen und Gesetze zu erlassen, die die Mieter:innen nicht schützen, sondern ihnen schaden, ist mit einer Gesetzesänderung eher nicht zu rechnen.

Sozialbündnis Alt – Treptow

Petition: Für ein preislimitiertes und durchsetzungsfähiges kommunales Vorkaufsrecht!

23 Häuser sagen NEIN in Kooperation mit Bizim Kiez und dem Berliner Mieterverein, Aufruf zur Unterschriftenaktion.

https://weact.campact.de/petitions/fur-faire-mieten-das-kommunale-vorkaufsrecht-jetzt-starken?from_action_confirmation=true&signature_token=cc0c70979ebfa8b895385e9388a676c2c2f9f317

Weitere Infos:

Echter Milieuschutz geht anders.

Ein Bezirk im Dornröschenschlaf.

Wohnhaus Plesser Str. 11: Wieder kein bezirklichen Vorkauf in Alt-Treptow.

Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass ein Wohnhaus eines privaten Besitzers in der Plesser Str. 11 veräußert werden soll. Da sich das Wohnhaus im Milieuschutzgebiet befindet, hatte der Bezirk Treptow-Köpenick den Kauf durch zwei städtische Wohnungsunternehmen angefragt. Die Wohnungsgesellschaften Degewo und Stadt & Land lehnten einen Kauf ab, ohne Hintergründe zu nennen. Ist dies ein Einzelfall? Mitnichten. Wir als Mieterini „Sozialbündnis Alt-Treptow“ fragen empört: Warum wird in Treptow-Köpenick so selten das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgeübt? Warum werden hier nur wenige Abwendungsvereinbarungen  im Vergleich zu den Nachbarbezirken abgeschlossen?

Trotz 45 Hausverkäufen. Kaum bezirklicher Vorkauf und Abwendungsvereinbarungen.

Milieuschutz ist zwar kein Instrument des aktiven Mieterschutzes. Die Milieuschutzverordnung zielt jedoch darauf, die „gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen“. Seit der Einführung des Milieuschutzes 2016 wurde in Treptow-Köpenick das bezirkliche Vorkaufsrecht ganze 2 Mal ausgeübt. 7 Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen (Stand: Dez. 2019). Obwohl 45 Kaufverträge – 45 Hausverkäufe – in Milieuschutzgebieten durch den Bezirk geprüft wurden.

Der Bezirk Neukölln hingegen hat seit Einführung des Milieuschutzes 14 Mal das bezirkliche Vorkaufsrecht über einen Dritten wahrgenommen. Und es wurden 29 Abwendungsvereinbarungen geschlossen (Stand: Nov. 2019). Zu berücksichtigen gilt natürlich, dass Neukölln mehr Milieuschutzgebiete als Treptow-Köpenick hat. Auf den Fall angesprochen, verwies das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Twitter darauf: „(…) die Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts wird durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften als Dritte getroffen, nicht durch den Bezirk und auch nicht durch unseren Bezirksstadtrat (…)“

Das ist natürlich richtig. Aber schöpft das Bezirksamt alle Möglichkeiten des Milieuschutzes aus, um Alt-Mieter*innen vor Entmietung zu schützen? Warum fragt das Bezirksamt seit 2016 nur die zwei vorgebenden städtischen Wohnungsgesellschaften an? In Neukölln tritt der Bezirksstadtrat an weitere städtische Wohnungsunternehmen heran, mit der Bitte einen Kauf zu prüfen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Mieter*innen ihr Wohnhaus auch selbst kaufen. So geschehen im Mai 2018 in der Zossener Str. 48. Hier übte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht zugunsten einer Berliner Stiftung aus. Die Mieter*innen wurden selbst Hauseigentümer*innen. Diese Option wurde den Betroffenen bisher hier verwehrt. Obwohl es die ersten Milieuschutzgebiete in Treptow-Köpenick seit 2016 gibt. Seit dieser Zeit hat der Bezirksstadtrat Reiner Hölmer nie betroffene Mieter*innen von sich aus informiert, wenn ihr Wohnhaus veräußert wurde.

Warum werden die Betroffenen nicht vom Bezirk über den Verkauf ihres Hauses informiert?

Bisher erfuhren betroffene Mieter*innen vom Verkauf ihres Hauses erst aus der Zeitung oder per Zufall. Verfolgt der Bezirksstadtrat damit ein bestimmtes Ziel? Möchte er vielleicht nicht, dass Mieter*innen Protest organisieren, Medien einschalten und Druck auf den Investor ausüben? Scheut das Bezirksamt die juristische Auseinandersetzung mit dem interessierten Investor? Der Bezirk Neukölln zögert nicht und informiert die betroffenen Hausgemeinschaften. Auch wird zu einer Informationsveranstaltung ins Bezirksamt eingeladen. Daher sagen wir als „Sozialbündnis Alt-Treptow:

Schluss mit dem Dornröschenschlaf, Herr Hölmer. Die Milieuschutzverordnung ist kein lascher Papiertiger, den man aussitzt. Sie müssen die Instrumente des Milieuschutzes radikal und weitgehend anwenden, um Alt-Mieter*innen vor Entmietung zu schützen. Nichts darf zum Mieterschutz unversucht bleiben. Handeln Sie jetzt. Wir fordern vom Bezirk:

  • mehr als die zwei vorgebenden städtischen Wohnungsunternehmen beim Vorkaufsrecht anzufragen, auch Stiftungen.
  • Mieter*innen müssen immer und frühzeitig informiert werden, wenn ihr Wohnhaus veräußert werden soll. Sie müssen zu einer Informationsveranstaltung ins Bezirksamt eingeladen werden. Ihre Bedürfnisse müssen gehört werden.
  • Den Mieter*innen darf nicht länger das Recht verwehrt werden, ihre Wohnhäuser im Veräußerungsfall selbst zu erwerben.
  • Rekommunalisierung: Der Bezirk muss stets Rücksprache mit dem Senat halten, um einen Rückkauf möglicher Wohnhäuser durch den Senat zu prüfen zu lassen.