Kategorie: Aktuelles
Brief an den Bezirksbürgermeister Herrn Igel – Leerstand Krüllstraße 12
Sehr geehrter Herr Igel,
viele BewohnerInnen des Kungerkiezes in Alt – Treptow wundern sich über den anhaltenden Leerstand des Hauses Nummer 12 in der Krüllstraße.
Seit Jahren steht das Haus fast leer. Der Hauseigentümer ist Herr Dr.Alon Padovicz. Das Firmengeflecht der Padovicz – Familie unter der Führung von Gijora Padovic ist bekannt für ihren rabiaten Umgang mit Mietern ihrer Häuser. In der Geschäftsstrategie des Herrn Padovicz sind die Vertreibung der angestammten Mieter sowie jahrelanger Leerstand aus Spekulationsgründen nichts Ungewöhnliches.
Nicht nur in Treptow – Köpenick stehen Padovicz Häuser leer, auch Kreuzberg- Friedrichshain und Lichtenberg sind betroffen.
Wie kann es sein, dass ein Immobilienspekulant wie Herr Padovicz angesichts der Wohnungsknappheit und sich ausbreitender Obdachlosigkeit, seine Häuser jahrelang leer – stehen lassen kann?
Weshalb gibt es kein gemeinsames Vorgehen der zuständigen Stadträte der betroffenen Bezirkeum dem Treiben des Herrn Padovicz ein Ende zu setzen?
Meines Wissens hat Herr Padovicz für das Haus in der Krüllstrasse 12 aufgrund einer Modernisierungsankündigung eine Leerstandsgenehmigung bis September 2020 erhalten.
Bisher ist nichts an dem Haus gemacht worden.Wie soll das nun im September weitergehen?
Droht ein weiterer Leerstand des Hauses in der Krüllstrasse?
Weshalb schöpft der Bezirk seine gesetzlich möglichen Zwangsmaßnahmen bei andauerndem Leerstand nicht aus?
Da BewohnerInnen aus dem Kungerkiez diese Fragen an uns stellen und wir Ihnen keine Antworten geben können, bitten wir sie, uns weiterzuhelfen und uns Auskunft über den Zeitpunkt der Wiedervermietung der Wohnungen in der Krüllstrasse 12 zu geben.
Mit freundlichem Gruß
Leerstand – Krüllstrasse 12
Der Leerstand in der Krüllstr 12 dauert weiter an. Das sozialbündnis Alt Treptow macht seit nunmehr 4 Jahren mit Plakaten und Aktionen auf den Leerstand aufmerksam.
Nun haben wir dem Bezirkbürgermeiser von Treptow- Köpenickeinen Brief geschrieben, um zu erfahren, wann der Leerstand beendet wird.
Lesen Sie hier unseren Brief, die Antwort des Bezirksbürgermeisters
und einen Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum anhaltenden
Leerstandes indem Haus Krüllstr.12.
Neuköllner Modell für kiezverträglichen Wohnungsbau auch für Treptow-Köpenick?
Kiez und Kneipe Neukölln berichtet in der aktuellen April Ausgabe über das »Neuköllner Modell« für kiezverträglichen Wohnungsbau.
Dies sollte doch auch in Treptow-Köpenick möglich sein! Hierzu wird eine Anfrage an den Bezirk gestellt. Wir sind auf die Antwort schon jetzt sehr gespannt.
Baumrodungen für Neubauprojekt DPF Harzerstr./Grabowstraße
Fragen an den Baustadtrat Rainer Hölmer:
1. Hat die Genossenschaft DPF einen Bauantrag für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. an das Bezirksamt Treptow-Köpenick gestellt? Wenn ja, wann war das? Was beinhaltete der Bauantrag der DFP? Ging aus dem Bauantrag hervor, dass Bäumen und Hecken für die Bebauung gerodet werden müssen?
Ja, die Genossenschaft DPF hat am 24.09.2019 einen Bauantrag für die Errichtung einer 7-teiligen Wohnanlage mit 100 Wohneinheiten (100 WE), 1 Gästewohnung, 3 Gewerbeeinheiten (ca. 220 m²), Servicecenter und Tiefgarage (65 PKW-Stellplätze, davon 9 behindertengerecht) eingereicht.
Gegenstand des Bauantrags waren zwei Baumfällanträge für einmal 42 Bäume auf dem Baugrundstück und für zwei Bäume im öffentlichen Straßenraum.
2. Wenn ein Bauantrag der DPF für das Neubauprojekt Harzer Str./Grabowstr. vorlag, der die Belange von Wildtieren betrifft, warum wurde das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt Treptow-Köpenick nicht informiert?
Das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt wird zu Fällanträgen, die im Zuge eines Bauantrags gestellt werden, regulär durch die bezirkliche Bauaufsicht beteiligt. Im vorliegenden Fall wurde das Naturschutzamt am 14.01.2020 in den Vorgang eingebunden. Die Bäume wurden am 21.01.2020 in Augenschein genommen. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung des Standortes wurde eine artenschutzfachliche Untersuchung seitens des Naturschutzamtes gefordert. Das Gutachten mit Datum vom 17.02.2020 liegt vor. Geprüft wurde eine Bedeutung für streng und besonders geschützte Tierarten (Fledermäuse und Vögel). Seitens des Gutachtens wurde für den Verlust von Lebensstätten das Anbringen von entsprechenden Ersatzniststätten am Neubau gefordert.
3. Warum sind die Rodungen nicht von Mitarbeiter*innen der Bezirksamtes Treptow-Köpenick vor Ort gestoppt worden, als deutlich wurde, der Lebensraum der Wildtiere wird zerstört?
Dem Bauherren wurde auf Anfrage in der 9. Kalenderwoche mitgeteilt, dass Strauchwerk und Bäume, welche nicht unter die Baumschutzverordnung Berlin fallen, im Zeitraum vom 1.10. bis zum 29.02. generell genehmigungsfrei gefällt bzw. entfernt werden können. Er wurde zudem noch einmal darüber informiert, dass nach wie vor keine Fällgenehmigung für nach der Baumschutzverordnung geschützte Bäume vorliegt und diese daher nicht gefällt werden dürfen.
Am 27.02. wurde vom Naturschutzamt eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Vor Ort wurden der tätigen Firma umgehend weitere Fällungen/Rodungen untersagt und lediglich der Abtransport des bereits gefällten Materials gestattet. Vor dem Hintergrund der ungenehmigten Fällarbeiten werden aktuell Ordnungsmaßnahmen gegen den Verursacher geprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen vor Abschluss dieser Prüfung und Anhörung des Verursachers keine Auskunft erteilen kann.
4. Gibt es einen Bebauungsplan? Wurde die Öffentlichkeit beteiligt? Wenn nein, warum nicht?
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist in diesem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung nach bestimmten, im Gesetz definierten Kriterien einfügt. D.h. es besteht grundsätzlich Baurecht und der Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften eingehalten sind. Das Bezirksamt kann dem Bauherren in solchen Fällen zwar die Durchführung eines Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit nahelegen, allerdings auf rein freiwilliger Basis.
5. Warum wurden die Anwohner*innen nicht über die Bebauung und die Rodungen informiert?
Da weder eine Baugenehmigung noch eine Fällgenehmigung erteilt wurden, hatte das Bezirksamt keinen Anlass für eine öffentliche Information. Im Übrigen liegt die Information von Nachbarn und Anwohnenden in der Hand des Bauherren.
Wohnungsbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Stadt mit bezahlbaren Wohnraum. Das ist aber auch für mich kein Freibrief. Ich darf Ihnen daher versichern, dass auch ich den Umgang der DPF mit Natur und Landschaft sehr kritisch begleite.
Fragen an das Bezirksamt bezüglich Baumaßnahmen: Karl-Kunger Straße 17, 25 + 57
1. Sind die angelaufenen Arbiten dem Bezirksamt bekannt?
Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage war dem Bezirksamt nicht bekannt, dass auf den genannten Grundstücken Karl-Kunger Straße 17, Karl-Kunger- Straße 25 und Karl-Kunger – Straße 57 Baumaßnahmen ausgeführt werde
2. Welche der angelaufenen Arbeiten wurden beim Bezirksamt beantragt und was genau wurde beantragt?
Karl-Kunger-Straße 17: keine Maßnahmen beantragt
Karl-Kunger-Straße 25: Dachgeschossausbau + Aufzugsanbau genehmigt
Karl-Kunger-Straße 57: Dachgeschossausbau genehmigt
3. Welchen Inhalt haben die angelaufenen Arbeiten bzw. welchem Zweck sie?
Nach Kontaktaufnahme mit den Eigentümern der Grundstücke wurde folgendes erörtert:
Karl-Kunger-Straße 17: Rückmeldung zur Aufforderung zur Antragseinreichung noch ausstehend; auch wenn es sich hier „nur“ um Instandsetzungsarbeiten an den Balkonen handeln sollte, ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung notwendig.
Karl-Kunger-Straße 25: Bauvorbereitungsmaßnahmen zum Dachgeschossausbau (Gerüststellung für Gutachten der Ornithologin, Abbruch der Schalung für Holzschutzgutachten des Dachgeschosses,…); der Baubeginn zum Dachgeschossausbau und Aufzugsanbau wurde angezeigt.
Karl-Kunger-Straße 57: bisher keine Rückmeldung durch den Eigentümer / Antragsteller des Dachgeschossausbaus nach Kontaktaufnahme durch die Bauaufsicht.
4. Was unternimmt das Bezirksamt, falls die Maßnahmen nicht bekannt sind? Werden dann ggf. die betreffenden Eigentümer sofort zur Unterbrechung aufgefordert?
Sollte es sich in den benannten Fällen um Maßnahmen handeln, die bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig bzw. nicht Gegenstand der genannten Baugenehmigungen sind, wird seitens der Bauaufsicht ein Baustopp angeordnet. Grundlage hierfür ist eine Ermittlung. Ein angezeigter Verdacht ist zur Anordnung eines Baustopps nicht ausreichend. Das Bezirksamt sucht daher den Kontakt zu den EigentümerInnen bzw. deren Bevollmächtigten zur Erörterung der Sachlage. Sollte es hierbei zu dem Schluss kommen, dass für die Maßnahmen keine Genehmigung vorliegt oder für ihre Ausführung anhand einer Baugenehmigung weitere Nachweise erforderlich sind, wird ein Baustopp angeordnet und die unverzügliche Einreichung fehlender Unterlagen zur Genehmigung, wie zum Beispiel die Baubeginnanzeige, bautechnische Nachweise oder der erhaltungsrechtlicher Antrag eingefordert.
5. Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt in der Art, dass das Ordnungsamt neue Aktivitäten dem Stadtplanungsamt mitteilt, damit offensichtliche Modernisierungen vom Stadtplanungsamt auf ihre ordentliche Beantragung und Abwicklung hin geprüft werden können?
Nein, eine derartige Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt und Stadtplanungsamt gibt es nicht. Die Kenntnisnahme von ungenehmigten Maßnahmen erlangen die MitarbeiterInnen der betreffenden Stellen entweder selbst während der Begehung der Gebiete oder zumeist auch durch Meldung von MieterInnen. Die Kenntnisnahme stößt das unter 4. dargestellte Verfahren an.
Beantwortet wurden die Fragen von dem zuständigen Mitarbeiter-in vom
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Durchführung der Planung und Milieuschutz
Echter Milieuschutz geht anders.
Ein Bezirk im Dornröschenschlaf.
Wohnhaus Plesser Str. 11: Wieder kein bezirklichen Vorkauf in Alt-Treptow.
Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass ein Wohnhaus eines privaten Besitzers in der Plesser Str. 11 veräußert werden soll. Da sich das Wohnhaus im Milieuschutzgebiet befindet, hatte der Bezirk Treptow-Köpenick den Kauf durch zwei städtische Wohnungsunternehmen angefragt. Die Wohnungsgesellschaften Degewo und Stadt & Land lehnten einen Kauf ab, ohne Hintergründe zu nennen. Ist dies ein Einzelfall? Mitnichten. Wir als Mieterini „Sozialbündnis Alt-Treptow“ fragen empört: Warum wird in Treptow-Köpenick so selten das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgeübt? Warum werden hier nur wenige Abwendungsvereinbarungen im Vergleich zu den Nachbarbezirken abgeschlossen?
Trotz 45 Hausverkäufen. Kaum bezirklicher Vorkauf und Abwendungsvereinbarungen.
Milieuschutz ist zwar kein Instrument des aktiven Mieterschutzes. Die Milieuschutzverordnung zielt jedoch darauf, die „gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen“. Seit der Einführung des Milieuschutzes 2016 wurde in Treptow-Köpenick das bezirkliche Vorkaufsrecht ganze 2 Mal ausgeübt. 7 Abwendungsvereinbarungen wurden geschlossen (Stand: Dez. 2019). Obwohl 45 Kaufverträge – 45 Hausverkäufe – in Milieuschutzgebieten durch den Bezirk geprüft wurden.
Der Bezirk Neukölln hingegen hat seit Einführung des Milieuschutzes 14 Mal das bezirkliche Vorkaufsrecht über einen Dritten wahrgenommen. Und es wurden 29 Abwendungsvereinbarungen geschlossen (Stand: Nov. 2019). Zu berücksichtigen gilt natürlich, dass Neukölln mehr Milieuschutzgebiete als Treptow-Köpenick hat. Auf den Fall angesprochen, verwies das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf Twitter darauf: „(…) die Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts wird durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften als Dritte getroffen, nicht durch den Bezirk und auch nicht durch unseren Bezirksstadtrat (…)“
Das ist natürlich richtig. Aber schöpft das Bezirksamt alle Möglichkeiten des Milieuschutzes aus, um Alt-Mieter*innen vor Entmietung zu schützen? Warum fragt das Bezirksamt seit 2016 nur die zwei vorgebenden städtischen Wohnungsgesellschaften an? In Neukölln tritt der Bezirksstadtrat an weitere städtische Wohnungsunternehmen heran, mit der Bitte einen Kauf zu prüfen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Mieter*innen ihr Wohnhaus auch selbst kaufen. So geschehen im Mai 2018 in der Zossener Str. 48. Hier übte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht zugunsten einer Berliner Stiftung aus. Die Mieter*innen wurden selbst Hauseigentümer*innen. Diese Option wurde den Betroffenen bisher hier verwehrt. Obwohl es die ersten Milieuschutzgebiete in Treptow-Köpenick seit 2016 gibt. Seit dieser Zeit hat der Bezirksstadtrat Reiner Hölmer nie betroffene Mieter*innen von sich aus informiert, wenn ihr Wohnhaus veräußert wurde.
Warum werden die Betroffenen nicht vom Bezirk über den Verkauf ihres Hauses informiert?
Bisher erfuhren betroffene Mieter*innen vom Verkauf ihres Hauses erst aus der Zeitung oder per Zufall. Verfolgt der Bezirksstadtrat damit ein bestimmtes Ziel? Möchte er vielleicht nicht, dass Mieter*innen Protest organisieren, Medien einschalten und Druck auf den Investor ausüben? Scheut das Bezirksamt die juristische Auseinandersetzung mit dem interessierten Investor? Der Bezirk Neukölln zögert nicht und informiert die betroffenen Hausgemeinschaften. Auch wird zu einer Informationsveranstaltung ins Bezirksamt eingeladen. Daher sagen wir als „Sozialbündnis Alt-Treptow:
Schluss mit dem Dornröschenschlaf, Herr Hölmer. Die Milieuschutzverordnung ist kein lascher Papiertiger, den man aussitzt. Sie müssen die Instrumente des Milieuschutzes radikal und weitgehend anwenden, um Alt-Mieter*innen vor Entmietung zu schützen. Nichts darf zum Mieterschutz unversucht bleiben. Handeln Sie jetzt. Wir fordern vom Bezirk:
- mehr als die zwei vorgebenden städtischen Wohnungsunternehmen beim Vorkaufsrecht anzufragen, auch Stiftungen.
- Mieter*innen müssen immer und frühzeitig informiert werden, wenn ihr Wohnhaus veräußert werden soll. Sie müssen zu einer Informationsveranstaltung ins Bezirksamt eingeladen werden. Ihre Bedürfnisse müssen gehört werden.
- Den Mieter*innen darf nicht länger das Recht verwehrt werden, ihre Wohnhäuser im Veräußerungsfall selbst zu erwerben.
- Rekommunalisierung: Der Bezirk muss stets Rücksprache mit dem Senat halten, um einen Rückkauf möglicher Wohnhäuser durch den Senat zu prüfen zu lassen.
Akelius = Mietwucher
Der Mietwucher geht weiter. Neustes Angebot von Akelius, Heidelbegerstraße, 38qm für 750€ kalt. Das sind 19,74€ pro Quadartmeter!
Florian Schmidt steht wie wir für aktiven Mieter*innenschutz
Wir stellen uns voll hinter die politischen Ansätze, die mit der Person von Stadtrat Florian Schmidt verbunden sind. Die neue Qualität, mit der in Friedrichshain-Kreuzberg Mieter*innenschutz über die gegebenen Möglichkeiten des Milieuschutzes mit allen zur Verfügung stehenden Mechanismen des bezirklichen Vorkaufsrechts ausgeübt wird, hat unsere ausdrückliche Unterstützung. Auch die Zusammenarbeit und der Aufbau von kooperierenden Strukturen, um gemeinsam zwischen zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Akteuren eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung umzusetzen, unterstützen wir. Wir sehen, dass die Anwürfe gegenüber seiner Amtsführung und die praktizierten Lösungen von genau denen kommen, gegen deren rein profitorientierte Interessen in der Stadt- und Immobilienentwicklung sich die Politik von Florian Schmidt richtet. Wir kennen die gezielten personalisierten Kampagnen gegen Persönlichkeiten, die sich im Sinne der Mieter*innenbewegung in die Politik wagen und halten deshalb auch gemeinsam dagegen. Uns ist ein amtlicher Aktivist 1000 Mal lieber, als die sonst üblichen inaktiven Amtsträger*innen. Berlin braucht Politiker*innen wie Florian Schmidt und die organisierten mieten- und stadtpolitischen Initiativen fordern alle anderen in ähnlichen Positionen auf, sich mit entsprechender Konsequenz für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und Mieter*innenschutz zu engagieren. Und natürlich fordern wir absolute Transparenz und demokratische Korrektheit in den Verfahren, deren Einhaltung öffentlich überprüfbar sein muss und eine angemessene Verhältnismäßigkeit in der Bewertung des politischen Handelns der verschiedenen Politiker*innen.
Plakatkampagne: Deutsche Wohnen & Co enteignen
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ startet in die Saison. Mit einer großen Plakatkampagne am Sa, den 18.01.2020 will die Initiative in ganz Berlin sichtbar werden und damit den zahlreichen Kampagnen der Immobilienlobby gegen Enteignung und den Mietendeckel etwas entgegensetzen.
Hierfür werden noch tatkräftige Freiwillige gesucht. Es sollen 10.000 Plakate in ganz Berlin geklebt werden. Treffpunkt ist zwischen 16:00-19:00 Uhr, Gecekondu (Holzhuette) am Kottbusser Tor. Vor Ort werden Teams gebildet und die Verteilung organisiert.
Wir plakatieren ganz Berlin
Wir als Mieterini „Sozialbündnis Alt-Treptow“ unterstützen die Anliegen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und werden ab dem 18.01. anfangen, im Kungerkiez zu plakatieren.