Auf der Webseite, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, gibt es einen Abfrageservice für den Mietenspiegel.
Für alle ab 1. Juni 2015 abgeschlossenen Mietverträge über Wohnraum darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB).
Der Abfrageservice ist nicht rechtsverbindlich, hilft aber dabei einzuschätzen ob weitere Schritte sich lohnen könnten.
Hier gehts zum Abfrageserice: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml
Auf unserer Seite: Links + Infos, finden ihr Hinweise zur kostenlosen Mieterberatung sowie Mietervereine.