Elsenstr. 108 Ferienwohnungen?

Sigrun Merkle hat eine Anfrage an Baustadtrat Hölmer gestellt:

Frage: In der Elsenstr. 108 gibt es einen Schlüsselsafe unten am Haus. Es besteht deshalb der Verdacht, dass dort Wohnungen professionell als Ferienwohnungen vermietet werden. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon?

Antwort Rainer Hölmer: Nein. Eine Recherche hat ergeben, dass für das Objekt 33 Personen im Melderegister erfasst sind. Die Dauer der Anmeldungen der einzelnen Bewohner deutet nicht auf eine Kurzzeitvermietung hin.

Kiefholzstr. 11: Fragen an Baustadtrat Rainer Hölmer

Frage Sigrun Merkle: Ist die geplant Modernisierungsmaßnahme dem Bezirksamt bekannt?

Antwort Rainer Hölmer: Nein. Weder in den Akten noch in den aktuellen Anträgen war bislang ein Vorgang bekannt.

Frage Sigrun Merkle: Wenn ja, wurde der Beschädigungsgrad der Fassaden , mit der sich eine Wärmedämmmaßnahme an einem Altbau begründen lässt, seitens des Bezirksamtes geprüft? 

Anmerkung: Die Straßenfassade ist durch eine Kasettenstruktur profiliert und hat dadurch den Charakter eines typischen Berliner Altbaus aus den 1920iger Jahren. Ist es städebaulich überhaupt zulässig, diese Optik durch Dämmmaßnahmen zu verändern? Ich halte die Einschätzung des Mieters zu den Fassaden für zutreffend. Das Haus macht insgesamt einen guten Eindruck.

Antwort Rainer Hölmer: Nach Angaben der vom Eigentümer beauftragten Baudurchführung handelt es sich bei der Baumaßnahme um Instandsetzungsmaßnahmen der Straßen- und Hoffassade. An der Hoffassade wird der durch Feuchtigkeit geschädigte Putz im Sockelbereich abgebrochen, eine Flächenabdichtung aufgetragen und die Putzflächen wieder hergestellt.

An der Straßenfassade erfolgt eine Risssanierung und Putzarbeiten an den geschädigten Balkonunterseiten. Das Fassadenbild bleibt erhalten.

Die abschließenden Beschichtungsarbeiten an der Straßen- und Hoffassade werden gem. des bestehenden Farbtons ausgeführt.

Die Instandsetzung der Fassaden kann nicht auf die Mieten umgelegt werden.

Frage Sigrun Merkle: Was unternimmt das Bezirksamt, falls die Maßnahmen nicht bekannt sind? Wird der Eigentümer sofort zum Nicht-Beginn aufgefordert?

Antwort Rainer Hölmer: Wir haben Ihre Anfrage zum Anlass genommen, den Eigentümer dahingehend anzuschreiben. Die Antwort findet sich zu Frage 2 wieder.

Frage Sigrun Merkle: Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt in der Art, dass das Ordnungsamt neue Aktivitäten dem Stadtplanungsamt mitteilt, damit offensichtliche Modernisierungen von dem Stadtplanungsamt auf ihre ordentliche Beantragung Abwicklung geprüft werden können.

Antwort Rainer Hölmer: Nein. Zu meinem großen Bedauern fehlen schon seit Jahren die personellen Voraussetzungen für regelmäßige Baukontrollen.