Die Frage beantwortet Ihnen das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Autor: aktivist
Ergänzung zur Krüllstr.12
Die Frist für einen genehmigungsfähigen Bauantrag zur Sanierung der Krüllstr. 12 durch den Eigentümer, Herrn Padovicz, wurde vom Bezirksamt Treptow – Köpenick bis zum 31.12.2020 verlängert.
Von Seiten des Herrn Padovicz, liegt ein Antrag auf eine Genehmigung zum weiteren Leerstand des Hauses vor, über den das Bezirksamt noch nicht entschieden hat.
Sollte bis zum 31.12.2020 kein genehmigungsfähiger Bauantrag zur Sanierung der Krüllstr.12 vorliegen, fordern wir das Bezirksamt Treptow – Köpenick auf, einen weiteren Leerstand des Hauses zu untersagen und die Wiedervermietung der Wohnungen unverzüglich vorzunehmen.
So wie dies Herr Igel, Bezirksbürgermeister von Treptow – Köpenick, versprochen hat.
Das Sozialbündnis Alt – Treptow wird den Vorgang weiterhin verfolgen und die BewohnerInnen des Kungerkiezes informieren.
Sozialbündnis Alt – Treptow
Berlin 30.11.2020
Leerstand Krüllstr.12 – überraschende Aussagen des Bezirksamts Treptow – Köpenick
Der jahrelange Leerstand des Altbaus in der Krüllstraße 12ist den BewohnerInnen des Kungerkiezes seit langem bekannt.
Der Eigentümer des Hauses, Herr Padovicz, war bisher nicht willens oder imstande einen genehmigungsfähigen Bauantrag zurSanierung des Hauses zu stellen, das Bezirksamt Treptow – Köpenick ließ ihn jahrelang gewähren, der Zustand des Hauses verschlechterte sich immer weiter.
Doch endlich schien Bewegung in die traurige Angelegenheit zu kommen. Auf eine Anfrage des Linkspartei – Abgeordneten Uwe Döring, wann die Sanierungsarbeiten beginnen sollen, antwortete der Bezirksbürgermeister des Bezirksamtes Treptow – Köpenick, Oliver Igel,folgendermaßen:
Nachdem der erhaltungsrechtliche Bauantrag des Eigentümers Padovicz aufgrund einer nicht genehmigungsfähigen energetischen Sanierung abgelehnt wurde, solle nun die Wiedervermietung der Wohnungen erfolgen.
Es konnte bereits festgestellt werden, so der Fachbereich Wohnen, dass seit Ende September 9 Wohnungen wieder vermietet seien, 10 weitere Wohnungen müssten noch in Stand gesetzt werden,um sie dann zu vermieten.
Der Fachbereich Wohnen des Bezirksamts werde dies kontrollieren.
Doch in der Krüllstraße 12 gab es – bis auf die zwei Wohnungen, die von Altmietern bewohnt werden – auch weiterhin kein Licht in den Wohnungen, es gab keine Handwerker,die Wohnungen in dem Haus sanierten, es gab keine Klingelanlage an der Eingangstür.
Eine telefonische Nachfrage des Sozialbündnis Alt – Treptow beim Fachamt für Wohnen, wie denn die Wiederzuführung der Wohnungen überprüft würde, ergab eine überraschende Antwort:
Man habe beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob es Anmeldungen auf die Krüllstr.12 gebe und es gab neun Anmeldungen. Daraus habe man den Schluss gezogen, das neun Wohnungen vermietet seien, eine Nachfrage beim Eigentümer habe aber dann ergeben, das nur zwei Wohnungen vermietet seien.
Eine Sanierung und Wiedervermietung der Wohnungen ohne Gesamtsanierung des Hauses sei nicht geplant. Der Eigentümer plane weiterhin eine Sanierung des Hauses, deshalb würden keine Bußgelder wegen unerlaubten Leerstandes verhängt. Das Stadtentwicklungsamt versuche weiterhin, einen genehmigungs – fähigen Bauplan mit dem Eigentümer des Hauses zu erarbeiten.
Die BewohnerInnen des Kungerkiezes warten nun bereits seit mehr als 5 Jahren! auf eine Sanierung des Hauses. Der Eigentümer, Herr Padovicz, hatte genügend Zeit, einen genehmigungsfähigen Bauantrag vorzulegen.Nun müssen die Wohnungen wieder instand gesetzt und der Vermietung zugeführt werden.Dies zu kontrollieren ist Aufgabe des Bezirksamts.
Zur Erinnerung die Aussage des Bürgermeisters von Treptow – Köpenick, Oliver Igel, in der Zeitung nd am 17.10.2020:
„ Sollte der Bauantrag ( des Eigentümers) jetzt abgelehnt werden, wird die Wiedervermietung betrieben“
Sozialbündnis Alt – Treptow
21.11.2020
Leerstand zu Wohnraum
Der Berliner Obdachlosenhilfe e.V. fordert in einem Brief die Unterstützung für wohnungslose Menschen. Wer möchte kann sich der Forderung anschließen.
https://www.berliner-obdachlosenhilfe.de/politische-aktionen/leerstand-zu-wohnraum/
Antwort Baustadtrat Hölmer: Bauvorhaben der Genossenschaft DPF an der Harzer Straße in Alt-Treptow.
Kurze Zusammenfassung: Das geplante Gebäude ist zu groß, zu hoch und Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
Brief an den Vorstand der DPF: Bauvorhaben an der Harzer Straße in Alt-Treptow.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Jürgen Hans und ich bin Mitglied beim Sozialbündnis Alt – Treptow, einer Bürgerinitiative aus dem Kungerkiez, die sich unter anderem mit dem Thema bezahlbare Mieten beschäftigt.
Harald Moritz(MDA) von der Partei Bündnis90/Grüne hat uns von den Problemen bei der Genehmigung ihres Bauvorhabens an der Harzer Str. in Alt Treptow erzählt.
Da wir an dem Bau bezahlbarer Wohnungen im Kiez als Sozialbündnis natürlich interessiert sind, wollen wir uns an den zuständigen Baustadtrat des Bezirksamts Treptow – Köpenick wenden – mit der Bitte, ihr Bauvorhaben so schnell wie möglich zu genehmigen.
Herr Moritz sagte uns, das 30% der Wohnungen für einen Preis von etwa 6,50Euro pro Quadratmeter geplant seien. Können Sie uns das bestätigen?
Wie sieht die Preisgestaltung der anderen Wohnungen aus?
Natürlich würden wir uns über die Wohnungen für 6,50 Euro freuen.
Wohnungen dieser Preisklasse sind in unserem Kiez Mangelware, werden aber dringend benötigt, um die Verdrängung von Geringverdienern Rentnern und Sozialleistungsempfängern zu stoppen.
Noch schöner wäre es, wenn auch die Genossenschaften bei größeren
Bauvorhaben 50% der Wohnungen zu ca, 6,50 Euro anbieten könnten, wie dies die städtischen Wohnungsbaugesellschaften tun. Wie sehen Sie hier die Möglichkeiten bei Ihrem Bauvorhaben an der Harzer Straße?
Mit freundlichem Gruß
Brief an den Baustadtrat Hölmer: Bauvorhaben der Genossenschaft DPF an der Harzer Straße in Alt-Treptow.
An das Bezirksamt Treptow – Köpenick
Baustadtrat Herr Rainer Hölmer
Berlin
Sehr geehrter Herr Hölmer,
leider konnte ich an der letzten Sitzung des Runden Tisches
Milieuschutz nicht teilnehmen. Da mir jedoch eine Angelegenheit
am Herzen liegt, wende ich mich deshalb nun schriftlich an Sie.
Es geht um das Bauvorhaben der Genossenschaft DPF an der Harzer
Straße in Alt-Treptow. Dort sind 100 Wohnungen geplant, davon 30 %
laut Auskunft der DPF für einen Preis von ca. 6,50 Euro pro Quadratmeter.
Wohnungen dieser Preisklasse werden dringend in unserem Kiez benötigt.
Bis heute liegt kein positiver Baubescheid seitens ihres Amtes vor.
Ihr Amt sieht eine Einfügung des Bauvorhabens in die Umgebung offensichtlich als nicht gegeben an.
Ich habe mir die Umgebung angesehen und kann die Auffassung des Amtes
für Stadtentwicklung nicht teilen. Die Häuser in der Umgebung bestehen
aus 5 – 7 Geschossen. Das Nachbarhaus zur Harzer Straße hin hat
7 Geschosse. Die geplanten Häuser der DPF sollen 6 – 7 Stockwerke hoch
werden. An der Höhe der Häuser sollte eine Baugenehmigung nicht
scheitern.
Die Bebauung ist auch nicht als quadratischer Klotz wie z.B die Bouchègärten (7 Geschosse, Harzerstraße) geplant. Sondern aufgelockerter. Zwar wurde der ursprüngliche Bebauungsplan abgeändert und die Anzahl der Wohnungen von ca. 70 auf ca.100 erhöht, die Baumasse dadurch aber laut DPF nicht wesentlich erhöht, da der abgeänderte Bebauungsplan kleinere Wohnungen vorsieht. Eine Tiefgarage in der Art, wie sie die DPF plant, ist bei den Bouchégärten ebenfalls vorhanden.
Es wird meines Erachtens der Bevölkerung des Kungerkiezes schwer zu
vermitteln sein, dass die Baugenehmigung der Bouchégärten mit sehr teuer vermieteten Wohnungen seinerzeit kein Problem war, nun aber bei einem
Genossenschaftsbau mit – endlich einmal – preiswerten Wohnungen
eine Genehmigung nicht möglich sein sollte.
Natürlich kann ich auch ihre Verärgerung über das Verhalten der DPF verstehen. Einen bereits mit dem Stadtentwicklungsamt beschlossenen Bauplan zurück zu ziehen, um dann einen neuen Bauplan zu präsentieren, verursacht dem Stadtplanungsamt mit seinen begrenzten Kapazitäten unnötige Arbeit.
Wie Sie wissen, wohne ich im Wagendorf Lohmühle. Dort haben wir zwei Gästewagen. Unsere Gäste sind nicht mehr – wie in vergangenen Zeiten –
durchreisende Künstler, sondern Berliner, die obdachlos geworden sind.
Auf unserer überdachten Bühne übernachten mittlerweile Obdachlose, hinter unserem überdachten Tresen liegen nachts Obdachlose. Bei Wind und Wetter.
Eine Blockade zwischen der Genossenschaft DPF und dem Stadtentwicklungsamt Treptow – Köpenick geht zu Lasten wohnungssuchender Menschen und ist verantwortungslos!
Wir bitten Sie, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, um eine zügige
Bebauung des Geländes an der Harzer Straße mit bezahlbarem Wohnraum
sicherzustellen.
i.A. Sozialbündnis Alt – Treptow
Petition: Für ein preislimitiertes und durchsetzungsfähiges kommunales Vorkaufsrecht!
23 Häuser sagen NEIN in Kooperation mit Bizim Kiez und dem Berliner Mieterverein, Aufruf zur Unterschriftenaktion.
Weitere Infos:
Kommentar des Sozialbündnis Alt – Treptow zum Leerstand in der Krüllstrasse 12
Der Leerstand in der Krüllstr.12 wird nach Aussage des Bürgermeisters von Treptow – Köpenick, Herrn Igel , mindestens bis 2022 andauern.
Bereits 2016 hatte das Bauamt des Bezirkes den Eigentümer des Hauses, Herrn Padovicz, aufgefordert,einen Antrag auf Sanierung des Hauses zu stellen. Padovicz reagierte auf das Anschreiben des Bezirkes nicht.
2017 – nach mehreren Beschwerden von BewohnerInnen des Kungerkiezes über den andauernden Leerstand in der Krüllstr. 12 wurde das Problem auch der Wohnungsaufsicht des Bezirksamtes Treptow – Köpenick bekannt.
Doch die Wohnungsaufsicht handelte nicht.
Padovicz hatte mittlerweile eine überzogene Modernisierungs-ankündigung an die letzten verbliebenen MieterInnen gesendet – vermutlich um auch diese zum Auszug zu bewegen. Eine Mieterin klagte gegen die Modernisierungsankündigung und dieser Rechtsstreit war für die Wohnungsaufsicht die Begründung zum Nichtstun gegenüber dem Leerstand fast aller Wohnungen in der Krüllstr.12. Die Wohnungsaufsicht erklärte sich erst dann handlungsfähig, wenn der Rechtsstreit beendet sei. Ein solcher Rechtsstreit kann Jahre dauern.
Im Fall der Krüllstr.12 wurde der Rechtsstreit jedoch ein Jahr später durch den Auszug der Mieterin und der Zahlung einer geringen Auszugsprämie beendet. Im November 2018 stellte Padovicz einen Bauantrag auf Modernisierung des Hauses Krüllstr.12 und kam damit dem Einleiten eines Amtsverfahren wegen unerlaubtem Leerstand zuvor. Dieser Bauantrag war jedoch im erheblichen Maße unvollständig. Die fehlenden Unterlagen wurden seitens des Bezirksamtes angemahnt, aber von Padovic nicht eingereicht. Im Februar 2019 wurde der Bauantrag zur Modernisierung der Krüllstraße 12 vom Bauamt aufgrund der weiterhin fehlenden Unterlagen zurückgewiesen und nun wurde endlich bei Androhung von Strafzahlungen ein Datum zur Wiedervermietung der Wohnungen festgelegt: 1.8.2020
Hiermit wurde dem Eigentümer Padovicz jedoch wiederum etwa 1 1/2Jahre Zeit gegeben, endlich einen genehmigungs- fähigen Bauantrag zur Instandsetzung und Modernisierung des Hauses in der Krüllstr. 12 vorzulegen und umzusetzen, damit die Wohnungen wieder vermietet werden können.
Der 1.8.2020 ist vorbei. Von der Instandsetzung und Modernisierung des Hauses ist nichts zu sehen. Es liegt offensichtlich auch heute – vier Jahre nach der ersten Aufforderung des Bezirks – kein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.
Der Eigentümer Padovicz besitzt die Frechheit, einen neuen Antrag auf weiteren Leerstand der Wohnungen zu stellen. Das Bezirksamt will den Leerstand weiterhin genehmigen. Und zwar aufgrund eines Bauantrags, der nach wie vor unvollständig und somit nicht genehmigungsfähig ist.
Das verstehe, wer will. Und falls es nun dem Investor Padovicz tatsächlich genehm sein sollte, doch noch einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu stellen, dann wäre die Krüllstraße 12 wohl erst Ende 2021 saniert.
Mit einer Vermietung der Wohnungen wäre dann Anfang 2022! zu rechnen.
Die Wohnungen in der Krüllstraße 12 stehen zum großen Teil seit 2015 leer. Der Investor scheint die Aufforderungen des Bezirksamts nicht ernst zu nehmen, die Verwaltung des Bezirksamts einschließlich ihrer politischen Führung ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, den Investor Padovicz zu zwingen, umgehend alles zur Wieder – vermietung der Krüllstr.12 zu tun.
Im Fall der Krüllstr.12 wären Zwangsmaßnahmen und erheblich Bußgelder längst angebracht gewesen. Die Möglichkeit, dass der Investor gegen die verhängten Maßnahmen klagt, muss in Kauf genommen werden. Wenn sich das Bezirksamt nicht auf den Rechtsweg begibt, kann es auch nichts gegen den Investor durchsetzen.
Die Möglichkeit, einen Hauseigentümer, der sein Haus verfallen lässt, einen staatlichen Verwalter vor die Nase zu setzen, der die Wohnungen wieder der Vermietung zuführt und gegebenenfalls auch instandsetzt, gibt es bereits. Auch wenn der gesetzliche Verfahrensweg zu lange dauert – bis zur Einsetzung des staatlichen Verwalters können Jahre vergehen (hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern) – ist es sinnvoll, dieses Instrument zu nutzen.
Hamburg hat dieses Instrument bereits mit Erfolg eingesetzt.
Berlin zögert noch. Weshalb?
Sozialbündnis Alt – Treptow